Die Gemeindevertretung der Gemeinde Unterspreewald hat in der Sitzung am 14.12.2022 gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 und § 83 Abs. 6 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss 2013 beschlossen und dem Amtsdirektor die Entlastung erteilt.
Jeder kann Einsicht in den Jahresabschluss mit seinen Anlagen nehmen. Er liegt zur Einsichtnahme an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald wöchentlich:
| Dienstag von | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald aus.
Golßen, 20.12.2022