Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen,
die Jagdgenossenschaft Krossen verfügt derzeit über keinen Jagdvorstand. Gemäß § 10 Abs. 7 des Brandenburgischen Jagdgesetzes wird die vorläufige Geschäftsführung von Jagdgenossenschaften bei amtsangehörigen Gemeinden vom Amtsdirektor wahrgenommen.
Ich lade Sie daher zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Krossen ein. Die Versammlung findet am Dienstag, dem 28.02.2023 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Krossen, Hauptstraße 35, 15938 Drahnsdorf statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Bekanntgabe der Tagesordnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Neuwahl des Vorstandes |
| 4. | Beschluss über die Neufassung der Satzung |
| 5. | Verschiedenes |
Bitte beachten Sie, dass bei Bestellung eines Vertreters eine schriftliche Vollmacht zu Beginn der Versammlung vorzulegen ist.