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Unterspreewald-Journal – Mitteilungsblatt mit amtlicher Beilage
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Verfügung zur Widmung der Straße „Am Bahnhof“ (Brand) in der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow, OT Rietzneuendorf

Skizze zur Straßenwidmung

Gemäß § 6 (1) des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) wird die Straße Am Bahnhof (Brand) in der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow OT Rietzneuendorf dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung erhält diese Straße den Status einer öffentlichen Straße.

Lage:

Die Straße Am Bahnhof (Brand) erschließt von der K6168 (Tropical-Island-Allee) den östlichen Bereich neben den Bahnanlagen.

Gemarkung Rietzneuendorf, Flur 10, Flurstück 78

Festsetzungen:

Straßengruppe:

Die Straße Am Bahnhof (Brand) wird gemäß § 3 (1) Nr. 4, (5) BbgStrG als öffentliche Straße eingestuft.

Träger der Straßenbaulast:

Die Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow ist gemäß § 9a (1) Satz 4 BbgStrG Straßenbaulastträger.

Widmungsbeschränkungen:

Für die Straße Am Bahnhof (Brand) bestehen keine Widmungsbeschränkungen.

Gemäß § 6 (1) Satz 2 BbgStrG wird die Widmung der Straße Am Bahnhof (Brand) im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen, zu erheben.

Golßen, den 20.01.2023

gez. Kehling
Amtsdirektor