Bernhard Heinz Witzsch / Freiwalde
Mit der Ostexpansion etablierte sich das deutsche Lehenswesen in Form der Grundherrschaft. Der Grundherr war ein Angehöriger des Adels, einer Kirche oder eines Klosters. Dabei ist zu unterscheiden, dass die adligen Grundherren ihren Besitz von der jeweils herrschenden Dynastie als Lehen, Kirchen oder Klöster meist als Schenkungen erhielten. Seit 1315 waren die Ritter Langen in der Niederlausitz[1] ansässig. Als Grundeigentümer verfügten sie über das Land und schränkte die Bauern bedeutend in ihrer Freizügigkeit ein. Grundherren waren gleichzeitig Gerichtsherr, übten die Polizeigewalt und kirchliche Patronatsgewalt aus. Als Patronatsherren waren die von Langen sowohl für den Unterhalt des Pfarrers in Buchholz aber auch für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung des Pfarrers verantwortlich, wenn er in Krausnick predigte. Dazu kam, dass mit dem Wechsel der Glaubenszugehörigkeit des Grundherrn auch alle seine Untertanen den neuen Glauben zu folgen hatten. Mit dem Übertritt der von Langen zum lutherischen Glauben waren also sofort all ihre Untertanen auch evangelisch. Der Münchehofer Zweig der von Langen, hier Rittmeister Nickel von Langen[2], war kurfürstlich-brandenburgischer Rat und damit zeitweise eng mit dem Landesherrn verbunden. Durch die Grundherrschaft sicherten die von Langen die Bewirtschaftung ihres Landes ohne es selbst tun zu müssen. Ehemals freie Bauern wurden HÖRIG. Als Höriger hatten sie Abgaben für das Recht der Bewirtschaftung des Langenschen Landes zu leisten. Trotzdem reichten diese Leistungen/Abgaben vielfach nicht aus, ein standesgemäßes adliges Leben zu führen. Obwohl am 21. April 1556 Georg von Langen mit Neuendorf (am See), (Groß) Eichholz, Hermsdorf und Birkholz und seine Brüder Otto und Caspar von Langen mit Krausnick zur gesamten Hand[3] belehnt wurden blieb ihr Besitz kleinteilig. Der Erbgang zersplitterte den Besitz dazu ständig weiter. Als Beispiel sei erwähnt, dass dem Andreas von Langen auf (Groß) Wasserburg sechzig Jahre später dann nur noch ein ¼ Leibsch oder ½ Krausnick[4]gehörte. Der 30jährige Krieg brachte für den Grundbesitz der von Langen Verwüstungen und Bevölkerungsschwund mit sich als 1637 Herrenhaus, Kirche und ganz Krausnick[5] von schwedischen Truppen in Schutt und Asche gelegt wurden. Zunehmend entwickelte sich die Gutsherrschaft als Wirtschaftsform. Dazu kam, dass die brandenburgischen Kurfürsten und späteren preußischen Könige staatliche Rechte und öffentlich-rechtliche Hoheitsgewalt an die adligen Gutsherren delegierten. Das Haushaltsbuch des von Oppen auf Krausnick, übrigens mit den von Langen in direkter Linie verwandt, ist ein Beispiel für die Gutsherrschaft, wenn er beispielgebend davon spricht[6]: „…auch haben die Leibscher Untertanen all ihre Getreide mit den Wiesen verloren.“ Untertanen waren alle dienstpflichtigen Bauern der von Oppen und der von Langen in den Dörfern Krausnick, Leibsch, Köthen und Wasserburg. Wie bereits schon erwähnt warf der kleinteilige Besitz immer weniger Gewinn ab, und trotzdem galt es den Besitz zu wahren. Wohl dem der dann noch Töchter hatte. Zwischen den kleinen Adelsfamilien gab es daher mehrere besitzerhaltende bzw. vergrößernde Eheschließungen. Liebe war meist nicht im Spiel. In der Folge ein paar ausgewählte Eheschließungen eines von Langen bzw. einer ihrer Töchter mit einem regionalen Adelsgeschlecht[7]:
| • | Walpurgis von Streumen 1578 vermählt mit Lenart von Langen – (v. Streumen hatten das Gut Pretschen von den v. Langen gekauft) |
| • | Ernst Moritz von Langen (1656) vermählt mit Anna Margarete von Zabeltitz |
| • | Ernst-Heinrich von Langen († 1661) vermählt mit Anna S. von Stutterheim adH Goltzen |
| • | Otto Joachim von Langen (geb. 1684) vermählt mit Christiane Dorothea von Stutterheim adH Waldow |
| • | Georg von Oppen auf Kossenblatt vermählt 1688 mit Sybylla von Langen adH Wasserburg (v. Oppen waren ab 1684 Besitzer von Krausnick) |
| • | Caspar Sigismund von Langen (geb. 1695) vermählt mit Anna Eleonore von Stutterheim adH Werben |
| • | Otto von Langen auf Wasserburg, Ehevertrag 20. Januar 1680 mit Eva Maria von Stutterheim, Tochter des H. W. von Stutterheim, Waldow |
| • | Sigismund Wilhelm von Maltitz heiratete 1708 Charlotte Dorothea von Langen adH Wasserburg, 3 Kinder in Tauche geboren |
| • | Nicol Otto von Maltitz heiratete 1746 Anna Eleonore von Langenn adH Wasserburg |
| • | Ferner gibt es Heiratseinträge[8] von 1618 für Ernst von Langen auf Münchehofe und 1653 für den Captain Hans von Langen auf Wasserburg – beide leider ohne Angabe der Ehefrauen. |
Neben den Eheschließungen waren für den Besitzerhalt auch der Kauf oder Verkauf von Land wichtige Optionen. Im dritten und letzten Teil werden dazu nähere Angaben folgen. Zunehmend war der Druck des preußischen Königs zum Erwerb der kleinen Adelsbesitzungen spürbar. So verkaufte Caspar Siegismund von Langenn seinen Wasserburger Besitz an Friedrich Wilhelm I. für 40.633 Taler[9]. Der Kaufpreis lag deutlich höher als der von Krausnick. Im damals sächsischen Bornsdorf ist dann Caspar Siegismund von Langenn neuer Besitzer eines Rittersitzes geworden.
Abkürzung adH = aus dem Haus (meist der Adelssitz)
Im 18. Jahrhundert änderte sich der Name von Langen in von Langenn als eine barocke Modeerscheinung
[1] Urkundeninventar der Niederlausitz bis 1400, U-Nr. 314 vom 29. September 1315
[2] BLHA Rep.37 Königs Wusterhausen, Nr. U315
[3] BLHA Rep.37 Königs Wusterhausen, Nr. U311
[4] BLHA Rep.37 Königs Wusterhausen, Nr. U262
[5] Pfarrer Erxleben, Krausnick, Die Wasserburgk im Unterspreewald, Verlag G. Knüppel, Beeskow
[6] Paul Reusche, Krausnicker Hausbuch 1684-1721, Lausitzer-Landes-Zeitung vom 26. Mai 1925
[7] Langenn’ scher Familienverband, 11.08.2004 durch den Senior der von Langenn-Steinkeller an den Autor
[8] Georg A. von Mülverstedt, Sammlung von Ehestiftungen und Leibgedingebriefen ritterlicher Geschlechter, Magdeburg 1863, Seiten 86 und 94
[9] Andere Zusammenhänge, Lausitzer Rundschau vom 28.04.1994, S. 16