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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 2/2026
Nichtamtlicher Teil
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Hinweise zum Winterdienst in der Gemeinde Bersteland

Damit alle Bürgerinnen und Bürger sicher durch die Winterzeit kommen, möchten wir an die geltenden Regelungen zum Winterdienst gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet des Amtes Unterspreewald erinnern. Die wichtigsten Pflichten für Anlieger in der Gemeinde Bersteland sind:

Räumen der Gehwege: Gehwege mit weniger als 1 Meter Breite sind vollständig, breitere Gehwege mindestens in einer Breite von 1 Meter zu räumen. Gibt es keinen befestigten Gehweg, ist ein ausreichend breiter Streifen am Rand der Fahrbahn freizuhalten. Ist der Gehweg nur auf einer Straßenseite befestigt, entfällt die Räumpflicht auf der unbefestigten Seite.

Zeitliche Vorgaben:

Nach nächtlichem Schneefall muss der Gehweg bis spätestens 08:00 Uhr geräumt sein. Bei starkem Schneefall kann das Amt eine grobe Räumung vornehmen. Diese entbindet die Anlieger jedoch nicht von ihrer Pflicht, die Gehwege gründlich zu räumen.

Rinnsteine: Rinnsteine sind schnee- und eisfrei zu halten, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.

Ablagerungen:

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Gehwegen oder Fahrbahnen behindern oder gefährden.

Bestreuen bei Glätte:

Bei Glätte sind Gehwege unter 1 Meter Breite vollständig, ansonsten mindestens 1 Meter breit mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Fahrbahnrand zu bestreuen. Schädliche Chemikalien und Asche dürfen nicht verwendet werden. Bei Tauwetter sind die Gehwege vom entstehenden Eis zu befreien.

Reinigung der Fahrbahn:

Anlieger der L 71 in Bersteland sind von der Pflicht zur Fahrbahnreinigung befreit. Die Reinigungspflicht für Gehwege, Rinnen, Parkspuren und Zufahrten bleibt bestehen.

Freundliche Grüße,

Manuela Paulick
Ehrenamtliche Bürgermeisterin
Gemeinde Bersteland