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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 3/2024
Nichtamtlicher Teil
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Bildung eines Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2024

Am 09.06.2024 finden im Land Brandenburg die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Im Vorfeld dieser Wahlen ist für das Wahlgebiet gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG) ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern. Die Beisitzer werden vom Wahlleiter auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes berufen. Der Wahlausschuss wirkt bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen mit und hat rund um die Wahlen wichtige Entscheidungen zu treffen. Er besteht auch nach der Wahl fort; längstens jedoch bis zum Ablauf der Wahlperiode.

Zur Bildung eines Wahlausschusses fordere ich daher gemäß § 3 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, bis zum Mittwoch, den 13.03.2024 wahlberechtigte Personen des Wahlgebiets als Beisitzer für den Wahlausschuss vorzuschlagen. Auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Absatz 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes weise ich hin.

Die Vorschläge reichen Sie bitte schriftlich an das Amt Unterspreewald, Wahlleiter, Markt 1, 15938 Golßen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Graßmann
Wahlleiter