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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 3/2026
Nichtamtlicher Teil
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Auf zum Iron Pickle – das Pentathlon in Golßen

Wer wollte nicht schon immer mal eine sportliche Höchstleistung vollbringen.

Dieses Jahr ist es soweit, im Rahmen des 750. Geburtstages der Stadt Golßen wollen wir keinen Duathlon oder Triathlon veranstalten, sondern ein Pentathlon. Dieser besteht aus Schwimmen, Radfahren, Schießen, Laufen und Bogenschießen. Diese Wettbewerbe werden an 3 verschiedenen Tagen absolviert.

Wettbewerb I Schwimmen:

Es kann individuell im Heimatort oder idealerweise im Schwimmbad Golßen eine Strecke von 500 m absolviert werden. Auf einer Startkarte muss die Zeit durch einen Zeugen, idealerweise Schwimmmeister (kein Muss) dokumentiert werden.

Wettbewerb II - Der „Golßener Dreier“:

Schießen-Radfahren-Bogenschießen: Folgender Ablauf ist geplant. 5 Schuss KK-Gewehr stehend Auflage Klappscheibe – 6 km Rad Runde – 5 Pfeile Bogenschießen auf Zielscheibe – 6 km Rad Runde – 5 Schuss KK liegend Klappscheibe – 6 km Rad Runde – Zieleinlauf.

Für jeden Fehlschuss (ob Bogen oder Gewehr eine Strafrunde ca. 200 m laufen). Helmpflicht beim Radfahren, Radstrecke Wald- und Wiesenwege.

Termin ist hier der 25.07.2026 um 10:00 Uhr bei der Schützengilde Golßen, 15938 Schützenhausweg 14. (Einzelpreis 16,- Euro)

Wettbewerb III - 20. Utzenberglauf:

10,4 km Landschaftslauf mit diesjährigem Erklimmen des Utzenberg in Golßen. Hier werden wie in jedem Jahr auch gleichzeitig die Golßener Stadtmeisterschaften ausgetragen. Neben der 10,4 km Strecke gibt es noch weitere Startmöglichkeiten, diese werden separat ausgeschrieben. Start wird hier am 31.07.2026 um 18:00 Uhr bei der Schützengilde Golßen, 15938 Schützenhausweg 14 sein und gleichzeitig das Stadtfest eröffnen. (Einzelpreis 7,- Euro)

Iron-Pickle - Die Zeiten der drei Wettbewerbe werden addiert und die schnellste Zeit ergibt den Sieger. Alle Teilnehmer dürfen sich im Ziel Iron-Pickle – eine Eiserne Gurke von Golßen nennen. Jeder Teilnehmer erhält pro Wettkampf eine Teilnehmermedaille und bei erfolgreicher Teilnahme aller drei Wettbewerbe eine Trophäe, um sich für immer und ewig an den Iron Pickle erinnern zu können.

Die Startkosten belaufen sich auf 35,- Euro (darin enthalten 3 Medaillen, Trophäe, Munition, Versorgung).

Wer möchte kann auch nur an einzelnen Wettbewerben teilnehmen.

Wettbewerb I: Startkarte und Medaille – 2,50 Euro.

Wettbewerb II: Startkarte und Medaille – 16,00 Euro.

Wettbewerb III: Reguläre Ausschreibung Utzenberglauf.

Interessenten für kürzere Strecken innerhalb der beschriebenen Wettbewerbe melden sich bitte, eine Anpassung kann je nach Machbarkeit individuell erfolgen. Bitte hier Rückmeldung bei Interesse.

Teilnehmerlimit 30 Starter.

Anmeldungen bitte an:

Matthias Manig Am Joachimsteich 41, 15938 Golßen,

matthiasmanig@aol.com, 01795373160

Meldeschluss 30.06.2026

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Teilnehmer erklärt, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, sowie gegenüber anderen Teilnehmern habe. Dem Teilnehmer ist die Gefahrengeneigtheit des Iron Pickels bekannt und er nimmt in Kenntnis dieser Gefahrengeneigtheit an der Veranstaltung teil (Handeln auf eigene Gefahr). Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Der Veranstalter haftet bei Personenschäden nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Sach- und Vermögensschäden ist zudem die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für eigene Handlungen als auch für Handlungen seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind lediglich Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmer. Es obliegt dem Teilnehmer seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Veranstaltung überprüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen. Es bestehen keine Schadenersatzpflichten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen der Veranstalter verpflichtet ist Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Teile der Strecke über Straßen mit öffentlichen- und/oder Anrainerverkehr führen können. Der Teilnehmer hat bei diesen Streckenteilen den öffentlichen Verkehr und Anrainerverkehr zu beachten. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Sperre dieser Verkehrsflächen vorzunehmen. Der Teilnehmer wird daher insbesondere auch die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einhalten.

- Änderungen bitte vorbehalten -