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Unterspreewald-Journal – Mitteilungsblatt mit amtlicher Beilage
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße“ in Golßen nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Golßen hat am 27.02.2023 beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße“ in der Fassung vom 31.01.2023 zwecks Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Mit der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäuser geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt.

Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren gemäß § 3 Absatz 2 BauGB oder § 4 Absatz 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans "Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße" einschließlich der Begründung wird für die Zeit vom

17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023

im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, 1. OG, R108, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich ausgelegt

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des o. g. Bebauungsplans, die Begründung sowie der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag können auch auf der Internetseite des Amtes Unterspreewald unter https://www.unterspreewald.de eingesehen werden.

Zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Wohnbebauung Am Joachimsteich / Mühlenstraße“ stehen die folgenden Arten umweltbezogener Informationen und umweltbezogene Stellungnahmen zur Verfügung:

Begründung mit Umweltbericht

In der Begründung zum Bebauungsplan werden u. a. die planungsrechtliche Situation, städtebauliche Planung, Planinhalte und die Auswirkungen auf die Belange Umwelt, Naturhaushalt und Landschaft beschrieben und bewertet. Es werden u. a. die Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Landschafts- und Ortsbild, Erholung, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen der verschiedenen Schutzgüter beschrieben und bewertet, ebenso werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufgezeigt.

Fachgutachten

Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz:

Fachbeitrag Artenschutz, Verf. Th. Briesenick, B. Sc. für Landschaftsplanung, Gräbendorfer Str. 13, 15754 Heidesee

Zusammenfassung:

Artenschutzprüfung; u. a. Beschreibung der potenziell vorkommenden planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsgebiet und Einengung des Artenpools aufgrund des vorhandenen Lebensraums; vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände zu Vögeln; Beschreibung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Landkreis Dahme-Spreewald, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 16.11.2022

Art der Umweltinformationen: Artenschutz

Abbildung: Geltungsbereich, o. M.

Golßen, den 08.03.2023

gez. M. Kehling
Amtsdirektor
Siegel