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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 4/2025
Nichtamtlicher Teil
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Richtigstellung zum Lastschriftverfahren im Zuge der Hauptveranlagung der Grundsteuer 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bei der Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide ab 01.01.2025 ist es dazu gekommen, dass das ggf. bereits erteilte Lastschriftmandat für die Grundsteuer aus der Vergangenheit nicht bei den neu festgesetzten Abgabenarten übernommen worden ist. Das betrifft insbesondere die Steuerpflichtigen, die neu ab 2025 Grundsteuer A und Grundsteuer B, ehemals Ersatzbemessung zahlen müssen. Betroffene Steuerpflichtige erkennen dies an der Aufforderung zur Zahlung auf Ihren Grundsteuerbescheid, obwohl sie wissentlich eine Lastschriftermächtigung erteilt hatten.

Die Amtskasse ist bemüht, die Übernahme der bereits erteilten Lastschriftmandate im System zu übertragen. Ein erneutes Ausfüllen des Lastschriftmandates ist dahingehend nicht notwendig.

Bereits gezahlte Grundsteuerbeträge werden mit der nun fälligen Grundsteuer verrechnet und bei den Steuerpflichtigen mit Versenden einer Aufrechnungserklärung durch die Amtskasse angezeigt.

Ihre Leitung der Kämmerei