Für den Bereich der Schiedsstelle des Amtes Unterspreewald ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Entsprechend den Anforderungen des Schiedsstellengesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und darf nicht infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Weiterhin soll sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die Tätigkeit der stellvertretenden Schiedsperson ist ehrenamtlich.
Das Amt Unterspreewald bittet alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, welche Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson haben sich bis zum 30.04.2025 unter Angabe von
• Name, Vorname, Geburtsname
• Anschrift
• Geburtstag, Geburtsort
• Beruf
• Telefonnummer, E-Mail-Adresse
beim Ordnungsamt des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen zu bewerben.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt jeweils für die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgericht Lübben (Spreewald), der nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes auch die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für ihre Tätigkeiten im Rechtspflegebereich ausübt.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar. Für sonstige Fragen steht Ihnen Herr Graßmann (Tel.: 035452-384308) jederzeit zur Verfügung.