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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 4/2026
Nichtamtlicher Teil
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750 Jahre Golßen – Zur Stadtgründung vor 1372

Urkundlich belegt ist, dass die Stadtgründung vor dem Jahr 1397 erfolgt sein muss, denn am 6. Februar 1397 tritt Golßen gesichert in der schriftlichen Überlieferung als Stadt auf. In der in Prag ausgestellten Urkunde erklärt Markgraf Jobst von Mähren (1375-1411), dass ihm König Wenzel (1378-1400) u.a. die ganze Niederlausitz mit der Mannschaft und den Städten Luckau, Calau, Lübben, Golßen, Guben und Spremberg überlassen habe. In einer weiteren Urkunde vom 21. Februar 1397 fordert der deutsche König als Landesherr der Niederlausitz die Städte Luckau, Calau, Lübben, Guben, Spremberg und Golßen auf, Deputierte nach Prag zu entsenden, um über Probleme des Landes zu beraten.

Zwei Jahre später, 1399, ebenfalls am 21. Februar, befiehlt König Wenzel den Städten Luckau, Calau und Golßen, wegen der mit Markgraf Jobst getroffenen Einigung, Abgeordneten nach Prag zu schicken.

Da Golßen gleichzeitig mit den späteren Kreisstädten der Niederlausitz genannt wird, muss es eine größere Bedeutung als in den drauffolgenden Jahrhunderten gehabt haben. Bürgermeister, Stadtrat und Bürger werden ausdrücklich genannt.

Das Stadtrecht dürfte spätestens unter Kaiser Karl IV. (1346-1378), seit 1364 Pfandbesitzer und seit 1370 Landesherr der Niederlausitz, verliehen worden sein, aber auch eine meißnische Gründung ist nicht auszuschließen. Ob die Urkunde von 1372, in der Golßen neben Luckau, Guben, Sommerfeld, Spremberg, Calau, Lübben, Peitz, Lieberose, Fürstenberg und Müllrose unter den steten und slössen aufgeführt wird, Golßen als Stadt, Schloss oder beides sieht, ist immer noch umstritten. Es spricht aber vieles für eine Titulierung als Stadt vor mehr als 650 Jahren, da alle anderen Orte ebenfalls Stadtcharakter besaßen und Golßen 1397, nur 25 Jahre später, verbürgt Stadt war. Ein weiteres Indiz dafür: Nach dem Erwerb der Niederlausitz und 1373 der Mark Brandenburg reiste Kaiser Karl IV. seit 1369 mehrmals von Prag in den Norden über die Fernwege zwischen Luckau und Mittenwalde. Dabei sollte er auch durch Golßen gekommen sein, zumindest den Ort tangiert haben. Solche markanten Orte dienten auch als Unterkunft für den kaiserlichen Hof und unterstreichen deren Bedeutung.

Bis Anfang des 15. Jahrhunderts war Golßen eine landesherrliche Stadt in der Niederlausitz und wurde durch Hauptleute verwaltet. Mit dem Verkauf der Herrschaft im Verlauf des 15. Jahrhunderts sank Golßen zu einer Mediatstadt herab. 1454 besaß die Burg noch eine ehrbare Mannschaft. 1455 werden wieder Bürgermeister und Ratmannen in Newen (Neu) Golßen im Gegensatz zum Dorf Altgolßen (1301) erwähnt. Aus diesem Jahr ist auch das älteste Stadtsiegel erhalten geblieben. Bereits 1439 veräußerte der Landvogt der Lausitz, Nickel von Polenz, für sich und als Vormund der Söhne des verstorbenen Pfandinhabers der Lausitz, Hans von Polenz, unter Vorbehalt des Wiederkaufs Schloss Golßen und Zubehör (Stadt und 21 Dörfer) an vier Brüder der von Stutterheim, die 1449 zu den beschlossten Mannen gerechnet werden. Im Besitz der Gesamtherrschaft mit Städtchen Golßen blieben die Stutterheim bis in die 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts, in einzelnen Teilen noch bis Ausgang des 18. Jahrhunderts. 1548 geben die Stutterheim eine überarbeitete Stadtordnung heraus. Es muss also eine noch ältere gegeben haben.

Zur Stadttopographie: Golßen gehört zu den sogenannten Spätstädtchen mit unvollkommenem städtischen Gepräge. Die Stadt besaß Brau- und Marktrecht. Zünfte konnten sich herausbilden, doch herrschten die gewöhnlichen Viergewerke (Bäcker, Fleischer, Schneider, Schuhmacher) vor. Die hohe Gerichtsbarkeit (mit Todesurteilen) lag immer beim Grund-/Stadtherrn. Die Stadt durfte aber die niedere Gerichtsbarkeit durch Stadtrichter selbst ausüben. Steuern wurden nur an den Grundherrn gezahlt.

Die Angersiedlung lässt sich als verkümmerter Stadttyp ohne Ummauerung aber mit Verwallung, Gräben, Teichen, Palisadenwand und Landwehr charakterisieren. Dem entsprachen die relativ schwach entwickelten wirtschaftlichen, sozialen, verwaltungsmäßigen und schulisch-geistlichen Verhältnisse der Kleinstadt. Das einzige Stadttor stand im Süden in Richtung Landwehr. Der Hauptverkehrsweg hatte eine Nord-Südausrichtung: Burg (Endpunkt), Vorburg (Gut), Markt mit Kirche, Stadttor, Kiez (Vorstadt), Landwehr. Die städtischen Grundstücke lagen am langgestreckten, noch unbebauten Anger in Ost-West-Ausrichtung in Sackgassen. Damit hatte die Stadt eine in späterer Zeit ungünstige Halbinsellage mit Sumpf und Moor im Westen, Norden und Osten (heute entwässerter Spreewald genannt) und nur einen, durch den Stadtwall und die Landwehr geschützten südlichen Zugang. Es gab drei Stadtviertel für knapp 100 Bürger, sowie den Schlossbezirk als offensichtlich viertes Viertel. Leider sind keine Karten oder Ansichten überliefert.

Literaturauswahl

HOL NL 1979; Berghaus 1856; Dt. Städtebuch 2 2000; R. Lehmann: Herrschaften NL 1966; ders.: Urkunden NL 1968.

Dr. Michael Bock

Abb.: Golßen – Fliegeraufnahme vor 1925. Der Anger ist gut zu erkennen.

Sammlung Gudrun Wägner.