Die Urkunde zur Ersterwähnung von Golßen ist nur in einer Abschrift aus dem Kopialbuch des Klosters Dobrilugk [Doberlug], das in Jena aufbewahrt wird, erhalten. Dort heißt es, in deutscher Übertragung, unter dem 21.10.1276 erstmals zu Golßen: „Otto Burggraf von Wettin erklärt unter Zustimmung seiner Gattin [Jutta] und seiner Kinder, dass er dem Kloster Dobrilugk den halben Teich in Bockwitz [Lauchhammer-Mitte], welchen die Mönche schon von seinem Vater Johann erhalten, für 4 Mark zurückgegeben habe, nachdem er eine Zeit lang die Schenkung angefochten.“ Der Schluss lautet: „Acta sunt hec. a.d. MCCLXXVI in Golsyn in die beatarum Undecim Milium Virginum.“ Diese Urkunde bezieht sich auf eine andere, frühere, bereits am 28.11.1267 ausgefertigte: „Markgraf Heinrich [der Erlauchte 1221-1288] von Meißen und der Ostmark [Lausitz] überträgt dem Kloster Dobrilugk einen halben Fischteich in Bockwitz, den Johann, Burggraf von Wettin, den Mönchen zur Vergebung der Sünden seiner verstorbenen Gattin Adelheid gegeben hat.“
Der Niederlausitzer Landeshistoriker Rudolf Lehmann (1891-1984) schreibt zur Geschichte der Herrschaft Golßen, die bald nach der Mitte des 13. Jahrhunderts deutlich in Erscheinung tritt: „Als älteste Besitzer der in noch ältere Zeit zurückgehenden Burg erscheinen die sich nach ihr benennenden Burggrafen von Golßen, die einem Seitenzweig der edelfreien Burggrafen von Wettin angehörten.“ Beider Wappen zeigen den aufgerichteten wettinischen Löwen. Diesen Wettinern „begegnen wir zuerst im Besitz von Mückenberg [Lauchhammer-West] nördlich der Schwarzen Elster, in einem Gebiet, das sich unmittelbar an das Kloster Dobrilugk anschloss. So ist es nicht verwunderlich, dass sie wiederholt in Klosterurkunden als Zeugen erscheinen, so Burggraf Hermann 1226 und 1231, Burggraf Johannes mit dem Prädikat nobilis vir [Edelmann]: 1266, 1267, 1271 und 1274.“
Johannes Sohn Otto nennt sich 1276 nur „burcgravius dictus de Wettyn“, datiert das Schriftstück aber in Golßen. 1285 bezeichnet er sich als „bruggravius dictus de Wetin commorans in Gulsin“, 1286 als dominus burggravius in Golsin dictus de Witin. Laut einer Urkunde vom 08.11.1288 besaß er zeitweilig auch Lübben. Otto folgten die Brüder Johannes und Hermann, die sich 1301 und 1311 einfach „burcgravii de Golsyn“ nannten, aber auch noch ihre Güter an der Elster besaßen.
Wenige Jahre später kam es zu einer Familientragödie. Burggraf Hermann wurde ermordet. Der Abt von Dobrilugk war an der Mordtat nicht unbeteiligt. Lehmann fasst zusammen: „1318 kam es zwischen den Blutsverwandten und Freunden des Getöteten und dem Abt und allen des Mordes Verdächtigen durch Bischof Witego II [von Colditz 1312-1341] von Meißen als Vormund der Söhne Hermanns: Hermann, Richard und Heinrich, zu einem Vergleich, der den Abt zur Zahlung einer Geldsumme verpflichtete.“ Die Übersetzung der Originalurkunde vom 16.05.1318 lautet: „Bischof Witego II. von Meißen, der Vormund des getöteten Burggrafen Hermann von Golßen, Heinrich und Thimo von Kolditz, seine leiblichen Brüder, Johann von Senftenberg, die Brüder Richard und Heinrich von Dahme, Otto von Wettin mit seinem Bruder, Otto von Borna und Otto (VI.), der Jüngere von Ileburg [Eilenburg] mit ihren Brüdern, die Freunde und Blutsverwandten besagter Söhne, bekunden, dass es zwischen ihnen und dem Abt Ulrich, dem Kloster Dobrilugk und allen, die des Mordes am Burggrafen und anderer Schädigungen verdächtig sind, zu einem Vergleich gekommen sei und dass das Kloster Entschädigung geleistet, unter anderem auch den Bau einer Kapelle an einem vom Bischof angewiesenen Ort zugesagt habe.“
Im Jahre 1332 teilte Herzog Rudolf I. von Sachsen (1298-1356) mit, dass die drei Brüder den Empfang des Sühnegeldes vom Kloster Dobrilugk quittiert haben. Deshalb nachfolgend die deutsche Übersetzung des am 13.07.1332 in Prettin aufgesetzten Schriftstückes: „Herzog Rudolf I. von Sachsen bekundet, dass die Brüder Hermann, Richard und Heinrich, Burggrafen von Golßen, in seiner und vieler edler Ritter Gegenwart, darunter Bodos und Ottos von Ileburg, Herren auf Sonnewalde, sich zum Empfang der dem Bischof Witego von Meißen dargeliehenen Summe von 1810 Schock Groschen bekannt haben, auch bezüglich der Gelder hinsichtlich Burg Ruhland und der Sühnezahlung des Klosters Dobrilugk wegen des Vaters der Burggrafen befriedigt seien.“
Verfolgen wir nun das Geschehen anhand der Aussagen von Lehmann weiter. Die drei Brüder „haben wohl damals Golßen noch besessen. Hermann, der älteste der Brüder, bezeichnete sich später als Burggraf von Golßen, obwohl es nicht mehr in seinem Besitz war. Er empfing 1344 den böhmischen, 1347 auch den meißnischen Anteil von Pulsnitz, war 1357 und 1358, in der Zeit der wettinischen Herrschaft in der Lausitz, Landvogt und gelangte 1359 in den Pfandbesitz von Lübben, das damals wieder für kurze Zeit, bis 1364, nicht unmittelbar landesherrlich war. Wann und unter welchen Umständen die Burggrafen von Golßen ihren Besitz in der Lausitz aufgaben, bleibt dunkel. Am 14.05.1346 war jedenfalls Heinrich von der Dahme, ein Verwandter der Burggrafen, höchstwahrscheinlich der Schwiegersohn des 1318 erschlagenen Hermann, Herr in Golßen.“
Literatur: R. Lehmann: Geschichte NL 1963; ders.: Herrschaften NL 1966; ders.: Urkunden NL 1968.
Abb.: Utzenberg, Foto: Harald Friedrich, 2001