Die Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg hat in ihrer Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffen) für das Amtsgericht Lübben (Spreewald) und das Landgericht Cottbus gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis einschließlich 16. Juni 2023 in der Amtsverwaltung des Amtes Unterspreewald
im Bürgerbüro, Markt 1, 15938 Golßen
und dem Nebensitz
im Zentraldienst, Hauptstraße 49, 15910 Schönwald OT Schönwalde
während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG bis zum 23. Juni 2023 schriftlich oder zu Protokoll im Zentraldienst der Amtsverwaltung des Amtes Unterspreewald, an den Standorten Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald OT Schönwalde, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Ein Auszug des Gesetzes kann ebenfalls im Zentraldienst eingesehen werden.
Golßen, 23.05.2023