Für den Besuch des Museums der Gemeinde Schlepzig und dessen Veranstaltungen werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben. Ebenso werden Entgelte für Foto- oder Filmaufnahmen und die Vermietung der Räumlichkeiten erhoben.
Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Besuch des Bauermuseums bzw. dessen Veranstaltungen, der Inanspruchnahme der Leistung oder mit Zustandekommen eines individuellen Nutzungsvertrages.
1) Der Eintritt beträgt:
| Erwachsene: | 3,50 € |
| Ermäßigt: Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbeschädigte | 3,00 € |
| Kinder/Jugendliche ab 4 – 14 Jahre | 2,00 € |
| Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr | frei |
| Gruppen ab 10 Personen erhalten 10 % Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis. | |
2) Die Entgelte für Führungen und Themenangebote betragen:
| Allgemeine Einführung zzgl. Eintritt | 10,00 € |
| Große Führung zzgl. Eintritt | 30,00 € |
| Führung Kinder/Schüler zzgl. Eintritt | 15,00 € |
| Spinnen pro Person zzgl. Eintritt | 5,00 € |
| Weben pro Person zzgl. Eintritt | 5,00 € |
| Schaubacken inkl. Heißgetränk und Kuchen pro Person zzgl. Eintritt | 7,00 € |
3) Bei Sonderveranstaltungen wird zum regulären Eintrittspreis ein zusätzliches Entgelt bis zu 25,00 € pro Person erhoben.
4) Die Gemeinde kann im Rahmen touristischer und museumspädagogischer Gesamtangebote allgemeine Ermäßigungen von bis zu 20 % auf die gemäß Absatz 1 geltenden Entgelte gewähren. Dies wird in Individualangeboten dokumentiert.
5) Befreiungen vom Eintrittsgeld gemäß § 1 werden gewährt für:
1) Für private Fotoaufnahmen ist einmalig eine Fotoerlaubnis zu 1,00 € zu erwerben.
2) Für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen werden individuelle Einzelverträge geschlossen. Die Entgelte sind abhängig vom jeweiligen Aufwand.
Von dieser Regelung ausgenommen ist die Presseberichterstattung.
1) Für private Familienfeiern kann das Bauernmuseum gemietet werden. Hierzu werden individuelle Einzelverträge geschlossen. Die Entgelte sind abhängig vom jeweiligen Aufwand und beinhalten mindestens die entsprechenden Eintrittsgelder gemäß § 3.
Diese Entgeltordnung tritt zum 01.07.2020 in Kraft.
| Golßen, den 25. APR. 2023 |
| Schlepzig, den 25. APR. 2023 |
gez. Michaela Schudek | | gez. Werner Hämmerling |
Allgemeine Vertreterin des Amtsdirektors Amt Unterspreewald | | Ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Schlepzig |