Abbildung: Geltungsbereich, o. M.
Die Gemeindevertretersitzung Schönwald hat in ihrer Sitzung am 09.05.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.04.2023 einschließlich Begründung für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung wird für die Zeit vom
vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023
im Amt Unterspreewald, Hauptsitz Golßen, Markt 1, 1.OG, R108, 15938 Golßen sowie in der Nebenstelle Schönwald, Hauptstraße 49, Bauamt, Zimmer S 006, 15910 Schönwald OT Schönwalde öffentlich ausgelegt
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung können auch auf der Internetseite des Amtes Unterspreewald unter https://www.unterspreewald.de eingesehen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt im gleichen Zeitraum.