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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Information über die jährliche Standsicherheitsüberprüfung von Grabsteinen auf kommunalen Friedhöfen im Amt Unterspreewald

Dem Amt Unterspreewald obliegt die Verkehrssicherungspflicht für die kommunal verwalteten Friedhöfe (Dies bestimmt die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien § 9 der UVV VSG 4.7 nach der Frostperiode – nicht standfeste Grabmale sind zu sichern oder zu entfernen). Das Amt Unterspreewald ist verpflichtet, die Standfestigkeit und Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich zu prüfen. Das sorgt für die Sicherheit von Friedhofsbesuchern und Beschäftigten.

Geprüft wird von durch einen Fachkundigen Grabprüfer der Friedhofsverwaltung (ggf. mit einem speziellen Druckprüfgerät. Dabei muss das Grabmal/der Grabstein dem ausgeübten Druck von mind. 30 daN (kg) standhalten. Die Grabmale werden dabei nicht beschädigt. Wenn ein Grabmal schwankt und/oder der Sockel eines Grabmales bei der Prüfung wackelt, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung schriftlich benachrichtigt, um die einwandfreie Standsicherheit sowie Standfestigkeit durch einen sachkundigen Steinmetz-Fachbetrieb schnellstens wieder herstellen zu lassen.

Zusätzlicher Hinweis an Nutzungsberechtige:

 

Die Friedhofsverwaltung informiert:

Im Zeitraum von Juni bis Ende Juli findet die “jährliche Standsicherheitsüberprüfung“ der Standsicherheit von Grabsteinen/Grabmalen auf den kommunalen Friedhöfen im Amt Unterspreewald statt.

Sollte der Grabstein sich in der Standfuge vom Sockel gelöst haben, so muss dieser zur einwandfreien Wiederbefestigung zwingend neu geklebt werden. Hierfür ist „ausschließlich ein natursteinverträglicher Kleber (z. B. 2-K-Polyurethan-Kleber)“ zu verwenden. Das Kleben mit anderen Klebern oder z. B. mit Silikon ist verboten.

Nach der Wiederherstellung der Standsicherheit/Standfestigkeit findet zeitnah eine Nachprüfung durch die Friedhofsverwaltung statt. Sowohl die Prüfung als eine eventuelle Nachprüfung wird von der Friedhofsverwaltung entsprechend dokumentiert.

Bei eventuellen Fragen, Infos oder Hinweisen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung im Amt Unterspreewald (Markt 1, 15938 Golßen), per Telefon unter 035452 384 316 oder per E-Mail an gewerbe@unterspreewald.de mit den vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten und Ihres Anliegens.