Die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Golßen mit den Bestandteilen Haushaltsplan, Ergebnisplan mit den entsprechenden Teilergebnisplänen, Finanzplan mit den entsprechenden Teilfinanzplänen, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie den Anlagen sind ersatzweise bekannt zu machen. Zu diesem Zweck hat die Auslegung ab dem 7. August zu jedermanns Einsicht an den öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Unterspreewald:
| Dienstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| und | |
| Donnerstag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
| von | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
in den Amtsgebäuden des Amtes Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen und Hauptstraße 49, 15910 Schönwald zu erfolgen.
Golßen, 27.06.2023