Hiermit wird gem. § 39 Abs. 3 BbgKVerf nachfolgender Beschluss, welcher in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.07.2023 gefasst wurde, in ortsüblicher Weise in seinem wesentlichen Inhalt öffentlich bekannt gemacht:
| Beschlussnummer: | 68-2023 |
| Tenor: | Fristwahrende Einlegung eines Widerspruchs gegen den Festsetzungsbescheid über die Erhebung der Amtsumlage 2023 für die Stadt Golßen |
| Abstimmungsergebnis: | Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: — 17 Davon anwesend: — 11 Ja: — 10 Nein: — 1 Enthaltung: — 0 Befangen: — 0 |