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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 9/2024
Nichtamtlicher Teil
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An die Anlieger des Bauvorhabens der Sanierung der Ortsdurchfahrt K 6145 inkl. Nebenanlagen des 1. Bauabschnittes

Anliegerinformation

Für die Entleerung der Abfalltonnen im Bereich der Baustelle wurden durch den KAEV, dem Abfallentsorgungsunternehmen und der Baufirma folgende Regelungen getroffen:

Die Abfallbehälter sollten von den Anliegern einen Tag vor Entsorgungstermin vor den Grundstücken bereitgestellt werden.

Diese werden dann durch das bauausführende Unternehmen eingesammelt und zu einem der drei Entsorgungsstellen, die mit dem Abfallentsorger abgestimmt sind, transportiert.

Nach Leerung werden die Entsorgungsbehälter durch das Bauunternehmen wieder zu den einzelnen Grundstücken transportiert.

Dazu ist es unbedingt erforderlich die Entsorgungsbehälter des jeweiligen Grundstücks genau und gut lesbar durch den Eigentümer im Vorfeld zu kennzeichnen.

Diese Regelung gilt vorerst für den Bereich der Baustelle des ersten Bauabschnittes von der Kreuzung Stadtwall / Mühlenstraße bis zur Einmündung der Mühlenstraße in die Straße ‘Am Joachimsteich’.