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Unterspreewald-Journal
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Das Forstamt Dahme- Spreewald informiert

Landesbetrieb Forst Brandenburg

- untere Forstbehörde -

Das Forstamt Dahme- Spreewald informiert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Waldbesucher/innen,

dem Wald in Brandenburg geht es gegenwärtig unter den veränderten Bedingungen des Klimawandels nicht sehr gut – er hat Stress. Insbesondere im Sommer leidet er unter Hitze, Wassermangel und Sonnenstrahlung.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Waldfunktionen für uns Menschen bitten wir Sie, während dieser Jahreszeit besondere Vorsicht bei der Nutzung unserer Wälder in Brandenburg walten zu lassen.

Die untere Forstbehörde erinnert hiermit an die geltenden Verhaltensregeln im Wald. Jegliche Zündquelle – sei sie noch so geringfügig, wie etwa eine unachtsam aus dem Fahrzeug entsorgte glimmende Zigarette oder der Betrieb eines Grills – kann zu verheerenden Waldbränden mit nachteiligen Auswirkungen für uns alle führen.

Das Land Brandenburg arbeitet kontinuierlich daran, klimastabile und strukturreiche Wälder zu entwickeln. Maßnahmen wie Waldbrandschutzstreifen, Baumartenmischungen sowie der gezielte Einsatz brandunempfindlicherer Baumarten wie Robinien und Roteichen in entsprechend gefährdeten Waldbereichen sollen zukünftig einen besseren Schutz bieten. Dennoch benötigen sowohl unsere Wälder als auch die Einsatzkräfte der Feuerwehr Ihre Unterstützung.

Die jeweils aktuelle Waldbrandgefahrenstufe ist für die Öffentlichkeit auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes einsehbar und wird täglich aktualisiert. Auf unseren Waldbrandtafeln finden Sie auch einen QR-Code, der die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis anzeigt.

Wir bitten Sie deshalb, die folgenden gesetzlichen Bestimmungen konsequent einzuhalten.

Wichtige Regelungen gemäß Landeswaldgesetz Brandenburg:

Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen:

Das Befahren der Waldwege ist ausschließlich zum Zweck der Bewirtschaftung, Jagdausübung oder im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten gestattet.

Hunde

Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden

Schutzzäune im Wald

Umzäunte Flächen im Wald dürfen nicht betreten werden

Umgang mit Pflanzen

Genießen Sie die Lebensgemeinschaft Wald ohne Sie zu zerstören oder zu beschädigen. Fotografieren Sie schöne Pflanzen, pflücken sie aber nicht ab.

Umgang mit Feuer:

Das Entzünden oder Unterhalten von offenem Feuer sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen und das Rauchen sind im Wald und bis zu einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand untersagt. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 gilt dieses Verbot auch für Waldbesitzer, Personen mit behördlicher Genehmigung sowie Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken.

Waldverschmutzung:

Bitte verschmutzen Sie den Wald nicht mit Abfällen, Verpackungen, Bauschutt, Sperrmüll, Altautos oder Abwasser sowie anderen nicht zum Wald gehörenden Gegenständen. Nehmen Sie bitte Ihren Abfall wieder mit, da wir im Wald keine Abfallbehälter aufstellen.

Bitte beachten Sie zudem, dass das allgemeine Betretungsrecht des Waldes vorsieht, dass sich jeder Waldbesucher so zu verhalten hat, dass der Wald weder gefährdet noch beschädigt oder verschmutzt wird und die Erholung anderer nicht gestört wird. Verstöße können neben einer Verwarnung durch die Forstbehörde, insbesondere bei erhöhter Waldbrandgefahr, mit Bußgeldern geahndet werden.

Bei Fragen zum Wald wenden Sie sich an Ihre/n Förster/in oder das Forstamt Dahme-Spreewald (https://forst.brandenburg.de/ueber-uns/forstaemter).

Ihr Forstamtsteam