Alle bisherigen Grundsteuerbescheide für die Grundsteuer A und B werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Ab Januar 2025 werden neue Grundsteuerbescheide erlassen. Bis dahin sollten keine Zahlungen für die Grundsteuer A + B erfolgen. Erst der neue Grundsteuerbescheid 2025 legt die entsprechende Zahlung fest.
Aufgrund der Grundsteuerreform geht zudem die Besteuerung für Bebauungen auf fremden Grund und Boden ab dem 01.01.2025 vom Nutzer (z.B. von Garagen) auf den Eigentümer des Grundstücks über.