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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Öffentliche Bekanntmachung

Ablauf von Nutzungszeiten an Grabstätten

Das Nutzungsrecht für die nachstehend aufgeführten Grabstellen ist abgelaufen. An die Angehörigen des/der Verstorbenen bzw. die Nutzer der Grabstelle ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich innerhalb von drei Monaten, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, bei der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde schriftlich, per E-Mail unter standesamt@stadt-sonnewalde.de oder telefonisch unter 035323 63123 zu melden.

Nach Ablauf der Frist werden die Grabstellen gemäß § 22 Abs. 2 Friedhofssatzung der Stadt Sonnewalde durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.

Für folgende Grabstellen gilt diese Aufforderung:

Friedhof im Ortsteil Breitenau

Grabstelle

Verstorbene/r

verstorben am

Doppelgrabstelle

Christiane Krüger

08.03.1917

Einzelgrabstelle

Martha Müller

30.03.1973

Einzelgrabstelle

Anna Tosch

18.01.1972

Einzelgrabstelle

Ernst Tosch

1980

Friedhof im Ortsteil Pießig

Grabstelle

Verstorbene/r

verstorben am

Doppelgrabstelle

Friedrich und Martha Mudrack

02.12.1970 und 26.09.1971

Einzelgrabstelle

Alfred Mudrack

24.09.1964

Einzelgrabstelle

Hedwig Werner

15.10.1961