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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 10/2025
Stadtnachrichten
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Information des Ordnungsamtes

Wichtige Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter

Das Ordnungsamt erinnert alle Hundehalter daran, dass Hunde so gehalten und geführt werden müssen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Grundstücke sind so zu sichern, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt entweichen können.

Folgen eines Beißvorfalls

Wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier beißt, ohne dass er zuvor angegriffen oder provoziert wurde, gilt er nach der Hundehalterverordnung Brandenburg automatisch als gefährlicher Hund.

Das hat erhebliche Konsequenzen:

Es ist eine besondere Haltungserlaubnis erforderlich.

Es gelten strenge Auflagen: Leinen- und Maulkorbpflicht, rote Plakette, Warnschilder, Haftpflichtversicherung und Sachkundenachweis.

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Finanzielle Folgen

Bitte beachten Sie:

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kann, bei Einstufung als gefährlicher Hund, deutlich teurer werden.

Auch die Hundesteuer wird in vielen Gemeinden, so auch der Stadt Sonnewalde, für gefährliche Hunde erheblich erhöht.

Unser Appell: Sorgen Sie durch verantwortungsvolles Halten und Führen Ihrer Hunde dafür, dass Beißvorfälle gar nicht erst entstehen. Damit schützen Sie nicht nur andere, sondern auch Ihr Tier und vermeiden erhebliche rechtliche und finanzielle Belastungen.