Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes
“Obere Dahme/ Berste”
Verbandssitz: 15926 Luckau OT Görlsdorf Garrenchen Nr. 16
Telefon: 03544 – 4290
E-Mail: info@guv-garrenchen.de; Internet: www.guv-garrenchen.de
Durchführung von Holzungsarbeiten
Der Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme/Berste“ sowie dessen beauftragte Unternehmen führen in der Zeit vom 01. Oktober 2026 – 28. Februar 2027 Holzungsarbeiten an Gewässern II. Ordnung innerhalb des Verbandsterritoriums durch.
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerunterhaltung.
1. Gewässerunterhaltungspflicht gemäß § 39 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Die Gewässerunterhaltungsarbeiten beschränken sich auf Pflegearbeiten am Bewuchs und Fällung von Bäumen an Gewässern zu folgenden Zwecken:
Totholz und gewässerökologisch wertvolle Wurzelräume sollen erhalten bleiben.
2. Hinweis zu den Rechten und Pflichten der Grundstückseigentümer
Die Gewässerunterhaltung dient ausdrücklich nicht der Pflege von Bäumen im Unterhaltungsbereich, um benachbarte Grundstücke vor umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Ästen zu schützen. Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume liegt grundsätzlich beim jeweiligen Grundstückseigentümer! Dies gilt auch für Schäden durch Windbruch oder infolge von Bibereinwirkungen.
Gehölze aus dem Gewässer werden nur entfernt, wenn dadurch der ordnungsgemäße Abfluss beeinträchtigt ist.
Gemäß § 41 Abs. 1 Nummer 2 WHG haben Anlieger und Hinterlieger im Sinne der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu dulden, dass die Unterhaltung verpflichtete Personen oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen, wenn dieses anderweitig nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können.
Das gefällte Holz verbleibt im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Zur Beantwortung von Fragen, die mit den hier angezeigten Holzungsarbeiten in Verbindung stehen, wenden Sie sich bitte an die oben genannte Kontaktadresse.
Garrenchen, im September 2026
gez. Weigt | gez. Korreng |
(Verbandsvorsteher) | (Verbandsgeschäftsführer) |