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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Öffentliche Bekanntmachung

Ablauf von Nutzungszeiten an Grabstätten

Das Nutzungsrecht für die nachstehend aufgeführten Grabstellen ist abgelaufen. An die Angehörigen des/der Verstorbenen bzw. die Nutzer der Grabstelle ergeht auf diesem Wege die Aufforderung, sich innerhalb von drei Monaten, vom Tage dieser Veröffentlichung gerechnet, bei der Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde schriftlich, per E-Mail unter standesamt@stadt-sonnewalde.de oder telefonisch unter 035323 63123 zu melden.

Nach Ablauf der Frist werden die Grabstellen gemäß § 22 Abs. 2 Friedhofssatzung der Stadt Sonnewalde durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.

Für folgende Grabstellen gilt diese Aufforderung:

Friedhof im Ortsteil Goßmar

Grabstelle

Verstorbene/r

verstorben am

Einzelgrabstelle

Martha Niegisch

01.11.1987

Einzelgrabstelle

Alfred Rudolf

09.09.1970

Einzelgrabstelle

Maria Rudolf

27.07.1968

Friedhof im Ortsteil Kleinbahren

Grabstelle

Verstorbene/r

verstorben am

Einzelgrabstelle

Martin Bauch

1986

3-stellige Grabstelle

Otto und

Emma Kaiser,

Otto Kaiser

19.04.1947, 31.01.1971, 25.10.1950