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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Ordnungsbehördliche Verordnung

der Stadt Sonnewalde

über das Offenhalten von Verkaufsstellen

an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2024

Aufgrund § 24 des Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse des Ordnungsbehördengesetzes (Ordnungsbehördengesetz-OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996, GVBl. I S. 266, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juni 2022 (GVBl.I, Nr. 13) i. V. m. § 5 des Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) vom 27.11.2006 (GVBl. I S. 158) wird von der Stadt Sonnewalde als Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2024 das Folgende verordnet:

§ 1

Offenhalten von Verkaufsstellen

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Ereignissen im Stadtgebiet Sonnewalde im Jahr 2023 geöffnet sein am:

Tag Uhrzeit Ort/Anlass

01.12.2024 13:00 – 20:00 Uhr Sonnewalde/Weihnachtsmarkt

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sonnewalde, den 26.09.2024

Felix Freitag
Bürgermeister