Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 25.09.2024 den Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde OT Schönewalde, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Juli 2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Schönewalde, Flur 1, Flurstück 337/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen erfolgt in der Zeit
vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, während der Dienstzeiten:
| Montag | 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 – 12:00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu:
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an bauamt@stadt-sonnewalde.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan:
Sonnewalde, den 01.10.2024
Stadt Sonnewalde
- Der Bürgermeister –
Hiermit wird angeordnet, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung Juli 2024 im „Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde“ bekannt zu machen.
Der Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Sonnewalde, den 01.10.2024