Beschluss 56/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt unter Annahme des Rechtskrafterlangen des 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetzes eine verkürzte Aufstellung der Jahresabschlüsse 2022 und 2023. Mit Aufstellung der Jahresabschlüsse wird auf den Bestandteil der Teilrechnungen sowie auf die Anlagen, Lagebericht, Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht sowie auf die Angaben im Anhang nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 der KomHKV verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 15, Dafür: 15, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 57/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beauftragt den Bürgermeister, die erforderlichen Vorbereitungen zur Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in den Gemarkungen Ossak und Münchhausen zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 15, Dafür: 0, Dagegen: 12, Stimmenthaltung: 2
v. Abstimmung ausgeschlossen lt. §22 der BbgKVerf: 1
Beschluss 58/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beauftragt den Bürgermeister, die erforderlichen Vorbereitungen zur Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Errichtung eines Einfamilienhauses im Eichholzer Weg in Münchhausen zu treffen.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 15, Dafür: 15, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 59/2025
Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 22.10.2025 geändert in „Beratung ...“. Es erfolgte keine Beschlussfassung.
Beschluss 60/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt für das Jahr 2026 neun Sitzungstermine. Diese finden am 28.01., 25.02., 25.03., 29.04., 27.05., 24.06., 23.09., 28.10. und 25.11.2026 statt. Als Sitzungsort wird für alle Termine die Aula der Grundschule, Schulstraße 3a, 03249 Sonnewalde festgelegt. Bei Erfordernis nimmt der Bürgermeister in Absprache mit dem Vorsitzenden der SVV Änderungen am Terminplan oder am Sitzungsort vor.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 15, Dafür: 15, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 61/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
Der Vertreter der Stadt Sonnewalde wird gemäß § 19 Abs. 7 GKGBbg angewiesen, alle nötigen Schritte einzuleiten, dass bis spätestens zum 01.01.2026 ein einheitliches Gebührengebiet (Abwasser) hergestellt wird.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Realisierung eines einheitlichen Gebührengebietes umgehend, spätestens bis 31.10.2025, in die Verbandsversammlung einzubringen.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 15, Dafür: 15, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0