Information der Kämmerei der Stadt Sonnewalde mit der Bitte um künftige Berücksichtigung!
Die Steuerbescheide für die Grundsteuer A und B sowie
die Abgabenbescheide werden nicht mehr jährlich erstellt und versendet. Der bisherige Steuer-/Abgabenbescheid dient somit gleichzeitig als Grundlage für die Folgejahre.
Sie erhalten nur dann einen neuen Bescheid, wenn sich Änderungen hinsichtlich der Beträge oder deren Fälligkeiten ergeben.