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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Ausschreibungen

Die Stadt Sonnewalde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n

Leiter (m/w/d) - Bauamt

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die personelle, fachliche und organisatorische Leitung des Bauamtes der Stadt Sonnewalde sowie die leitendende Sachbearbeitung kommunaler Bauvorhaben. Dies beinhaltet unter anderem die:

fachliche Verantwortung, strukturelle Weiterentwicklung, Qualitätssicherung und Überwachung der Sachgebiete Hoch- und Tiefbau, Bauverwaltung, Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung, Fördermittelmanagement und des Wirtschaftshofes

Vorbereitung, Planung und Überwachung kommunaler Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen sowie von Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen

Federführung während des Planungs- und Umsetzungsprozesses hinsichtlich der integrierten Stadtentwicklungskonzeption (INSEK)

Bearbeitung von baufachlichen Angelegenheiten

Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen sowie der Vertragsgestaltung im Fachbereich

Überwachung und Unterstützung von beauftragten Planungsbüros, einschließlich der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben

Durchführung von Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen zu Bauanträgen und Bauvoranfragen sowie Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Verbänden

Begleitung von Flächennutzungs- und Bauleitplanungsverfahren

Nachbereitung von Bauvorhaben, Fördermittelabrechnungen und Berechnung zur Erhebung von Straßenbau- und Erschließungsbeiträgen

Mitwirkung bei der Budgetplanung und -überwachung von Haushaltsmitteln im Bereich des Bauamtes

Widerspruchsbearbeitung

Vorbereitung und Präsentation von Entscheidungen und Projekten vor den gemeindlichen Gremien (z. B. Stadtverordnetenversammlung, Bauausschuss, Ortsbeiräten)

bauliche Brandschutzplanung im kommunalen Gebäudebestand in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen

Die Änderung der Aufgabenbereiche bzw. die Übertragung weiterer Aufgabenbereiche behalten wir uns vor.

Ihr Profil zeichnet sich aus durch:

ein abgeschlossenes Hochschul-/Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder Städtebau/-planung; alternativ den Abschluss zum/zur Verwaltungsfachwirt*in oder staatlich geprüfte/n Bautechniker*in mit einschlägiger Berufserfahrung im Fachbereich Bauamt

Kenntnisse auf den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie im Bau-, Planungs- und Vergaberecht

Erfahrung in einer Leitungstätigkeit wünschenswert, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung

gute EDV-Anwenderkenntnisse

eine selbstständige, innovative und ergebnisorientierte Arbeitsweise

eine überdurchschnittlich engagierte und qualifizierte Persönlichkeit

hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Bürgerfreundlichkeit

die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit

Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft u. U. das eigene Fahrzeug gegen Kostenerstattung zu nutzen

Wir bieten Ihnen ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld. Die Arbeitszeit erfolgt im Rahmen einer unbefristeten Vollzeitanstellung mit 39 Wochenstunden in familienfreundlicher Gleitzeit. Eine Beschäftigung in vollzeitnaher Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Bundesgleichstellungsgesetz, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen.

Diese senden Sie bitte bis zum 5. Januar 2024 per Mail (als eine zusammenhängende pdf-Datei) an

sekretariat-bgm@stadt-sonnewalde.de oder per Post an:

Stadt Sonnewalde

Bürgermeister

Kennwort: Stellenausschreibung Leiter*in Bauamt

Schulstraße 3

03249 Sonnewalde

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie bitte keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Alle, mit dieser Bewerbung, zusammenhängenden anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten, Kosten für Nachweise) werden nicht erstattet.