Die Stadt Sonnewalde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die personelle, fachliche und organisatorische Leitung des Bauamtes der Stadt Sonnewalde sowie die leitendende Sachbearbeitung kommunaler Bauvorhaben. Dies beinhaltet unter anderem die:
| • | fachliche Verantwortung, strukturelle Weiterentwicklung, Qualitätssicherung und Überwachung der Sachgebiete Hoch- und Tiefbau, Bauverwaltung, Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung, Fördermittelmanagement und des Wirtschaftshofes |
| • | Vorbereitung, Planung und Überwachung kommunaler Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen sowie von Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen |
| • | Federführung während des Planungs- und Umsetzungsprozesses hinsichtlich der integrierten Stadtentwicklungskonzeption (INSEK) |
| • | Bearbeitung von baufachlichen Angelegenheiten |
| • | Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und Durchführung der Vergabe von Bau- und Lieferleistungen sowie der Vertragsgestaltung im Fachbereich |
| • | Überwachung und Unterstützung von beauftragten Planungsbüros, einschließlich der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben |
| • | Durchführung von Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen zu Bauanträgen und Bauvoranfragen sowie Abstimmung mit Genehmigungsbehörden und Verbänden |
| • | Begleitung von Flächennutzungs- und Bauleitplanungsverfahren |
| • | Nachbereitung von Bauvorhaben, Fördermittelabrechnungen und Berechnung zur Erhebung von Straßenbau- und Erschließungsbeiträgen |
| • | Mitwirkung bei der Budgetplanung und -überwachung von Haushaltsmitteln im Bereich des Bauamtes |
| • | Widerspruchsbearbeitung |
| • | Vorbereitung und Präsentation von Entscheidungen und Projekten vor den gemeindlichen Gremien (z. B. Stadtverordnetenversammlung, Bauausschuss, Ortsbeiräten) |
| • | bauliche Brandschutzplanung im kommunalen Gebäudebestand in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen |
Die Änderung der Aufgabenbereiche bzw. die Übertragung weiterer Aufgabenbereiche behalten wir uns vor.
Ihr Profil zeichnet sich aus durch:
| • | ein abgeschlossenes Hochschul-/Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder Städtebau/-planung; alternativ den Abschluss zum/zur Verwaltungsfachwirt*in oder staatlich geprüfte/n Bautechniker*in mit einschlägiger Berufserfahrung im Fachbereich Bauamt |
| • | Kenntnisse auf den Gebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie im Bau-, Planungs- und Vergaberecht |
| • | Erfahrung in einer Leitungstätigkeit wünschenswert, vorzugsweise in einer öffentlichen Verwaltung |
| • | gute EDV-Anwenderkenntnisse |
| • | eine selbstständige, innovative und ergebnisorientierte Arbeitsweise |
| • | eine überdurchschnittlich engagierte und qualifizierte Persönlichkeit |
| • | hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Verhandlungsgeschick und Bürgerfreundlichkeit |
| • | die Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit |
| • | Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft u. U. das eigene Fahrzeug gegen Kostenerstattung zu nutzen |
Wir bieten Ihnen ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld. Die Arbeitszeit erfolgt im Rahmen einer unbefristeten Vollzeitanstellung mit 39 Wochenstunden in familienfreundlicher Gleitzeit. Eine Beschäftigung in vollzeitnaher Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Bundesgleichstellungsgesetz, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen.
Diese senden Sie bitte bis zum 5. Januar 2024 per Mail (als eine zusammenhängende pdf-Datei) an
sekretariat-bgm@stadt-sonnewalde.de oder per Post an:
Stadt Sonnewalde
Bürgermeister
Kennwort: Stellenausschreibung Leiter*in Bauamt
Schulstraße 3
03249 Sonnewalde
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie bitte keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Alle, mit dieser Bewerbung, zusammenhängenden anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten, Kosten für Nachweise) werden nicht erstattet.