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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Informationen und Hinweise zur Kommunalwahl 2024

Die nächsten landesweiten allgemeinen Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr zeitgleich mit der Europawahl statt. In der Stadt Sonnewalde werden die Stadtverordneten und die Ortsbeiräte der Ortsteile gewählt. Zusätzlich findet die Kreistagswahl statt.

Die Stadt Sonnewalde bildet bei der Wahl einen Wahlkreis, der in 16 Wahlbezirke (die verschiedenen Ortsteile) gegliedert ist. In jedem Wahlkreis gibt es ein Wahllokal.

Selbst bewerben

Wer in den nächsten fünf Jahren die Entscheidungen in seiner Kommune mitgestalten möchte, kann sich entweder über eine Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe für die Wahl aufstellen lassen oder bewirbt sich als Einzelkandidat. Die Aufstellung der Kandidierenden kann bereits jetzt erfolgen. Wahlvorschläge müssen spätestens am 4. April 2024 (66. Tag vor der Wahl), 12.00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden – sowohl für die Wahl zur Gemeindevertretung als auch für die Wahl zum Ortsbeirat. Die Aufstellung der Kandidierenden wird im § 33 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) geregelt.

Den Wahlvorschlagsträgern stehen für die Kommunalwahlen 2024 im Internet unter der Adresse

https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/ die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichen Mustervordrucke gemäß § 93 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung zum Ausdrucken zur Verfügung.

Zugleich enthält der Formularserver die Möglichkeit, Wahlvorschläge elektronisch zu erfassen. Für die Wahlen der Vertretungen (Anlage 5a) ist der Formularserver wie folgt erreichbar:

https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/anlage_5a/index

Wahlausschuss

Entsprechend des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) ist für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen ein Wahlausschuss zu bilden, der aus dem Wahlleiter und seiner Stellvertreterin sowie fünf Beisitzern und Beisitzerinnen besteht. Bis zum 15. Januar 2024 können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen wahlberechtigte Personen hierfür vorschlagen. Je früher die Vorschläge eingereicht werden, umso besser ist es für die Organisation.

Wahlvorstände

Weiterhin ist schon jetzt zu bedenken, dass für die Organisation der Wahl Personen benötigt werden, die im Wahllokal für eine reibungslose und korrekte Abwicklung der Wahl sorgen und nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr die abgegebenen Stimmen auszählen. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden. Mitglied des Wahlvorstands kann jede Person werden, die wahlberechtigt ist. Bei Interesse wenden Sie sich daher bitte unmittelbar an Ihre Gemeinde oder den Ortsbeirat.

Ehrenamt

Die beisitzenden Mitglieder der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zu beachten ist: Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerbende, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht beisitzenden Mitglieder der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände sein.

Ein Flyer mit Informationen zur Wahl, vor allem auch zur Kandidatur, kann aufgerufen werden unter: https://www.politische-bildung-brandenburg.de/system/files/document/faltblatt_kommunalwahl2023_netzversion.pdf