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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
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Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2024

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg 2024

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m umbauten Raum,

den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Der Erhebungsbogen ist auch online abrufbar.

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg