Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
| Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer | |
| • | den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m umbauten Raum, |
| • | den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen) |
| • | die Nutzungsänderung von Wohnraum |
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post). Der Erhebungsbogen ist auch online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.