Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 23.10.2024 den Entwurf des o.g. Bebauungsplans „Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik“ der Stadt Sonnewalde, OT Großkrausnik, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung September 2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes in der Gemarkung Großkrausnik, Flur 2, Flurstück 246 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Die Entwurfsunterlagen sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 21.11.2024 bis einschließlich 23.12.2024
elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, während der Dienstzeiten:
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Gutachten:
Umweltbericht:
mit Aussagen zu den projektbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter:
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Aussagen zu: | ||
| ||
| o | zu den Ausgleichsmaßnahmen |
| o | zu den Biotopstrukturen |
Hinweise:
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an bauamt@stadt-sonnewalde.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan:
Sonnewalde, den 01.11.2024