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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.10.2024

Beschluss 61/2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt für das Jahr 2025 neun Sitzungstermine.

Diese finden am 29.01., 26.02., 26.03., 23.04., 28.05., 25.06., 24.09., 22.10. und 26.11.2025 statt. Als Sitzungsort wird für alle Termine die Aula der Grundschule, Schulstraße 3a, 03249 Sonnewalde festgelegt. Bei Erfordernis nimmt der Bürgermeister in Absprache mit dem Vorsitzenden der SVV Änderungen am Terminplan oder am Sitzungsort vor.

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 12, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 62/2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Gahroer Weg Großkrausnik" der Stadt Sonnewalde, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, werden in der vorliegenden Fassung September 2024 gebilligt.

2.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 12, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 63/2024

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule in Dabern, Dorfaue 19" der Stadt Sonnewalde, OT Dabern, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, werden in der vorliegenden Fassung September 2024 gebilligt,

2.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / VEP sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 12, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0