Die Stadt Sonnewalde weist darauf hin, dass das Einbringen von Abfällen – insbesondere von Bau- und Sperrabfällen – in fremde Abfallbehälter eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 i.V.m. § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Zugleich stellt das unbefugte Befüllen privater Mülltonnen eine Besitzstörung dar und kann zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Wir bitten um Beachtung und um ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle über die dafür vorgesehenen kommunalen Einrichtungen.
Artikel der Kita „Wichtelland“ Münchhausen:
Liebe Münchhausener,
in letzter Zeit wurde leider vermehrt fremder Bauschutt, Dachziegel und Wurzelwerk in den Mülltonnen unserer Kita entsorgt (1. Mal vom 28.10.- 29.10.2025, das 2. Mal vom 11.11.- 12.11.2025). Dadurch können die Tonnen von der Müllabfuhr nicht geleert werden, was für unsere Einrichtung große Probleme verursacht!
Wir bitten daher herzlich darum, keinen privaten Müll in den Kita-Tonnen zu entsorgen und auf die korrekte Nutzung zu achten. Nur so können wir sicherstellen, dass die regelmäßige Abholung weiterhin reibungslos klappt und unser Gelände sauber bleibt.