Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die 9. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM)

Hinweis zur Bekanntmachung der Neunten Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM)

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 18.12.2024 kommunalaufsichtlich genehmigte Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg am 22.01.2025 im Amtsblatt für Brandenburg, 2025, Nr. 4, Seite 62, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)). Die Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 23.01.2025 in Kraft getreten. Die Neunte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung hat folgenden Wortlaut, der hier deklaratorisch wiedergegeben wird.

Neunte Satzung zur Änderung

der Verbandssatzung des Zweckverbandes

Digitale Kommunen Brandenburg

Bekanntmachung des Mininsteriums des Innern und für Kommunales

Gesch.Z.: 03-33-347-21/2020-002/015 vom 18.12.2024

I. Genehmigung

Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg den mit der mir vorgelegten Neunten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg (in Form einer Neufassung) erfolgenden Beitritt

-

der Gemeinde Löwenberger Land

-

der Städte Müncheberg, Wriezen und Zehdenick

-

der Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Spree-Neiße, Teltow-Fläming und Uckermark sowie

-

des Landkreistages Brandenburg e.V.

zum Zweckverband.