Beschluss 01/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
| 1. | Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. |
Anlage: Abwägungsprotokoll
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 02/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
1. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, in der Fassung laut Anlage, wird gebilligt.
Anlage: Durchführungsvertrag
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 03/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
| 1. | Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde in der Fassung Dezember 2024 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. | |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Plan auszufertigen und die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben: | |
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| - | wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. |
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| - | auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB. |
Anlage: vorhabenbezogener Bebauungsplan und Begründung und Umweltbericht, Fassung Dezember 2024
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 04/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
| 1. | Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. |
Anlage: Abwägungsprotokoll
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 05/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
1. | Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern, in der Fassung laut Anlage, wird gebilligt. |
Anlage: Durchführungsvertrag
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 06/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:
| 1. | Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern in der Fassung Januar 2025 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. | |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Plan auszufertigen und die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben: | |
|
| - | wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird. |
|
| - | auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB. |
Anlage: vorhabenbezogener Bebauungsplan und Begründung und Umweltbericht, Fassung Januar 2025
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 07/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Wiederaufnahme des Projektes "Sanierung Schlossruine Sonnewalde Südwestflügel", sofern eine 100 % Förderung sowohl für die Planung, als auch für die Ausführung bewilligt wird.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 08/2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Sonnewalde über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes „Kleine Elster - Pulsnitz“ (Gewässerumlagesatzung).
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 13, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 1