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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2025

Beschluss 01/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Anlage: Abwägungsprotokoll

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 02/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde, in der Fassung laut Anlage, wird gebilligt.

Anlage: Durchführungsvertrag

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 03/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde in der Fassung Dezember 2024 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Plan auszufertigen und die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-

wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-

auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

Anlage: vorhabenbezogener Bebauungsplan und Begründung und Umweltbericht, Fassung Dezember 2024

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 04/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Anlage: Abwägungsprotokoll

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 05/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern, in der Fassung laut Anlage, wird gebilligt.

Anlage: Durchführungsvertrag

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 06/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Reitschule Dabern, Dorfaue 19“ der Stadt Sonnewalde, OT Dabern in der Fassung Januar 2025 aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Plan auszufertigen und die Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

-

wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

-

auf die Rügemöglichkeiten und -fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen und -fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.

Anlage: vorhabenbezogener Bebauungsplan und Begründung und Umweltbericht, Fassung Januar 2025

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 07/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Wiederaufnahme des Projektes "Sanierung Schlossruine Sonnewalde Südwestflügel", sofern eine 100 % Förderung sowohl für die Planung, als auch für die Ausführung bewilligt wird.

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 13, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 08/2025

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Sonnewalde über die Umlage der Verbandslasten des Gewässerverbandes „Kleine Elster - Pulsnitz“ (Gewässerumlagesatzung).

Abstimmungsergebnis

Anwesend: 13, Dafür: 12, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 1