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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2023

Beschluss 06/2023

Teil 1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, dass für das Projekt „Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft - Alles unter einem Dach im Gemeindehaus Friedersdorf“ ein Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung (LELF) eingereicht wird und die Eigenmittel sowie Folgekosten im Haushalt der Stadt Sonnewalde entsprechend eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Teil 2)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, dass für das Projekt „‘Zeckerin macht mit - zukunftsfit‘ Energetische Sanierung und Verbesserung der Nutzbarkeit des Mehrzweckgebäudesin Zeckerin“ ein Förderantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung (LELF) eingereicht wird und die Eigenmittel sowie Folgekosten im Haushalt der Stadt Sonnewalde entsprechend eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 07/2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, gemäß Erläuterungsteil, die Legitimation der Vergabe der Leistung zur Lieferung von Erdgas an den sieben kommunalen Abnahmestellen der Stadt Sonnewalde. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Zahlungsbedingungen des Lieferanten nachzukommen und offene Leistungen umgehend zur Auszahlung zu bringen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 08/2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt:

1.

Die Stadt Sonnewalde tritt dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM), unter Bezugnahme auf die beigefügte Verbandssatzung nebst Anlagen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, als Mitglied bei.

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§ 32 Abs. 1 Satz 1 GKGBbg). Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen

(§ 32 Abs. 1 Satz 2 GKGBbg).

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 8, Dagegen: 2, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 09/2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, die beschränkt ausgeschriebenen Planungsleistungen LP 4 - 9 „Neubau Feuerwehrgerätehaus OT Großbahren“ an den nach der Submission ermittelten annehmbarsten und wirtschaftlichsten Bieter 1 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 10/2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt, die beschränkt ausgeschriebenen Planungsleistungen LPH 4 - 9 „Umgestaltung Nebenanlagen Schulstraße inkl. Parkplatz und Anlagen für Schulbusverkehr“ an den nach der Submission ermittelten annehmbarsten und wirtschaftlichsten Bieter 1 mit einer Auftragssumme von 31.689,93 € brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Beschluss 11/2023

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Entbehrlichkeit des Flurstückes 3/1, Flur 3, Gemarkung Kleinkrausnik.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 10, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0