Gemäß § 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Sonnewalde über die Erhebung von Hundesteuern in allen Ortsteilen der Stadt Sonnewalde, möchten wir darauf hinweisen, dass jeder Halter eines Hundes steuerpflichtig ist!
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund bzw. die Hunde innerhalb von zwei Wochen bei der Stadtverwaltung Sonnewalde an- bzw. abzumelden (siehe § 7 Hundesteuersatzung)!
Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, der auf die Aufnahme des Hundes bzw. der Hunde in den Haushalt folgt. Bei Zuzug eines Hundehalters beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Gleiches gilt für die Abmeldung eines Hundes!
Formulare für die An- und Abmeldung eines Hundes finden Sie unter www.stadt-sonnewalde.de/buergerservice/formulare. Sie können die An- und Abmeldung auch zu den Sprechzeiten direkt in der Stadtverwaltung vornehmen.