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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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WAV Westniederlausitz

Aufgrund einzelner Anfragen von Bürgern und bestehender Unsicherheit in der Bevölkerung zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.10.2023 hinsichtlich gespaltener Gebühren (BVerwG, Urteil vom 17.10.2023 - 9 CN 3.22 -), lud der Bürgermeister am 05. März 2024 zu einer Arbeitsberatung. Teilnehmer waren Herr Mehlis (Verbandvorsteher WAV Westniederlausitz), Herr Girke (Kaufmännischer Leiter WAV Westniederlausitz), Herr Große (Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung) und Herr Freitag (Bürgermeister der Stadt Sonnewalde).

Die Arbeitsberatung führte zu folgendem Ergebnis:

Herr Mehlis bestätigt, nachdem das schriftliche Urteil vom Bundesverwaltungsgericht im Januar 2024 zuging, dass es Auswirkungen auf den Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz (WAV) hat. Derzeit wird die Gebührenkalkulation dementsprechend durch den WAV überarbeitet. Der Verband wird die derzeit gültige Rechtslage zeitnah umsetzen.

Am 10. April 2024 findet um 17 Uhr eine Verbandsversammlung statt, bei der die geänderte Gebührenkalkulation den Mitgliedern vorgestellt und darüber entschieden werden soll.