Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg
Seit dem 01.07.2024 ist die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Die größte Veränderung dieser ist, die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde ab der 8. Lebenswoche. Die Registrierung ist gegenüber der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Bitte prüfen Sie Ihre Bescheide über Grundbesitzabgaben vom 08.01.2025 auf die Vollständigkeit der Angaben Ihres Hundes (Rasse, Geschlecht, usw.) und vor allem, ob uns die Chip-Nummer des Hundes vorliegt.
Bitte reichen Sie uns die fehlenden Angaben nach.
Letztmalig verlängern wir hierfür die Frist bis zum 17.04.2025.