Die Vorschlagsliste mit den Personen, welche sich für die Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtszeit 01.01.2024 - 31.12.2028 beworben haben, liegt in der Zeit vom
02. Mai 2023 bis 09. Mai 2023
| Montag: | 09:00 - 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 09:00 - 14:00 Uhr |
| Donnerstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
bei der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegung, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 u. 34 nicht aufgenommen werden sollten.