Nach einer Befahrung der öffentlichen Wege und Straßen, möchten wir alle Grundstückseigentümer auf ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht von Bäumen und die Herstellung des Lichtraumprofils hinweisen.
Alle Eigentümer*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Bäumen keine Gefahren ausgehen. Diese können beispielsweise durch abgeknickte oder herabhängende Zweige, abgestorbene oder überhängende Äste, sowie brüchige Baumteile entstehen.
Bei der Herstellung des Lichtraumprofils geht es um die Beseitigung des den Verkehr behindernden Bewuchses.
Die Freihaltung, zum Beispiel der Waldwege, trägt im Ernstfall maßgeblich dazu bei, dass die Einsatzfahrzeuge ungehindert zum Einsatzort fahren können.
Bitte überprüfen Sie die Bäume Ihrer Grundstücke (auch Wald- und Ackerflächen) und kommen Sie Ihrer Pflicht nach.