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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde“ der Stadt Sonnewalde nach § 3 Abs. 2 BauGB

Entwurfsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat am 24.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage-Sonnewalde“ in der Fassung vom November 2023 sowie die zugehörige Begründung gebilligt.

Zu diesem Entwurf wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan enthält Festlegungen: für einen Freiflächensolarpark sowie Flächen für Maßnahmen zum Umweltschutz.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des beschlossenen Bebauungsplanes ist der als Anlage beigefügten Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

In dieser Anlage ist, neben dem Geltungsbereich, auch die Lage der naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches dargestellt.

Beteiligung über das Internet

Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die nach Einschätzung der Stadt Sonnewalde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde in der Zeit

vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

unter der nachfolgenden Adresse zu jedermanns Einsicht veröffentlicht.

http://www.stadt-sonnewalde.de

(Rubrik: Rathaus – laufende Planverfahren auf der Homepage der Stadt Sonnewalde)

Zusätzliche Zugangsmöglichkeit

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht folgende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen, die Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind.

Die Unterlagen werden in der Zeit

vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024

während der Dienstzeiten am Sitz der zuständigen Verwaltung Stadt Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, Bauamt, Zimmer 20.1, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf, der Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, bei der Stadt Sonnewalde abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Die Stadt Sonnewalde stellt dazu folgende Zugangsmöglichkeit per Mail bereit:

bauamt@stadt-sonnewalde.de

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann darüber hinaus Stellungnahmen auch auf einem anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder während der Dienstzeiten bei der oben genannten Adresse der zuständigen Verwaltung zur Niederschrift, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Sonnewalde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Arten umweltbezogener Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht

Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Lebensraum, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf Schutzobjekte sowie auf die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten sind untersucht.

Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind das Landschaftsbild sowie der besondere Artenschutz.

Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.

Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:

2. Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen

a) Artenschutzfachbeitrag (ASB)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zu den betroffenen unter den besonderen Artenschutz fallende Arten. Es werden die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte dargestellt.

b) Fachbeitrag zur EA-Bilanzierung (EAB)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Bestand und den zu erwartenden Eingriffen sowie zu Vermeidungs-, Minderungs- und ausgleichsmaßnahmen.

Gegenstand des Beitrages sind folgende Schutzgüter: Biotope und Pflanzen, Tiere (insbesondere) incl. einer artenschutzrechtlichen Konflikteinschätzung und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima / Luft, Denkmale und Wechselwirkungen. Betrachtet werden auch Schutzobjekte.

c) FFH-Verträglichkeitsvorstudie

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zu den Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Kleine Elster oberhalb Doberlug-Kirchhain“.

d) Faunistische Kartierung und Biotopkartierung

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Baumbestand, der als Habitat für Brutvögel geeignet ist. ES finden sich auch aussagen zu holzbewohnende Insekten.

e) Wildökologisches Gutachten

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum relevanten Bestand an Wildtieren, wie Schalenwild, Fischotter, Biber, Wolf u. a.

Ausgelegt werden ferner folgende vorliegende, nach Einschätzung der Stadt Sonnewalde wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen:

3. Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung vom März 2023

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Landesamt für Umwelt (LfU),

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Landkreis Elbe-Elster: Untere Naturschutzbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Bauaufsichtsbehörde,

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Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR,

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Landesbetrieb Forst,

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Regionale Planungsgemeinschaft

-

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale,

-

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt Sonnewalde folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.

Schutzgut Boden / Fläche

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Überbauung / Versieglung

-

Bodengüte,

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Schutz des Außenbereiches insbesondere der Landwirtschaft

Schutzgut Wasser

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Schutz der Oberflächengewässer

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-

Migrationskorridor,

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Artenschutzrechtlich relevante Arten: z. B. Feldlerche, Ortolan, Reptilien, Amphibien, Fledermäuse,

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Sonstige nicht geschützte Tierarten

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Gehölzpflanzungen

Schutzgut Landschaft

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Bewertung des Landschaftsbildes,

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Sichtschutzpflanzungen

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Auswirkungen auf die Landschaft,

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt

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Blendwirkungen

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Schallimmissionen

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Elektrische und magnetische Strahlung

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

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Bodendenkmale

Eingriffsbewältigung

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Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich zu den relevanten Schutzgütern

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Anlage: Übersichtskarte Geltungsbereich Plangebiet

Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“

Anlage Übersichtskarte

Sonnewalde, den 03.04.2024

F. Freitag
Bürgermeister