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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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Bekanntmachung der Stadt Sonnewalde über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP)

„Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 27.09.2023 die Aufstellung des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde OT Schönewalde beschlossen.

Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Schönewalde, Flur 1, Flurstück 337/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.

Um die Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus dem Plandokument, der Begründung und Umweltbericht, in der Fassung März 2024, in der Zeit

vom 18.04.2024 bis einschließlich 20.05.2024

elektronisch auf der Homepage der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Sonnewalde, Schulstraße 3, 03249 Sonnewalde, während der Bürozeiten:

Montag

8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Dienstag

8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch

8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Donnerstag

8:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Freitag

8:00 – 12:00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Hinweise:

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planvorentwurf können auch elektronisch an bauamt@stadt-sonnewalde.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Übersichtsplan:

Sonnewalde, den 02.04.2024

F. Freitag
Bürgermeister

Stadt Sonnewalde

- Der Bürgermeister –

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird angeordnet, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohnhaus Feldweg Schönewalde“ der Stadt Sonnewalde, OT Schönewalde nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung März 2024 im „Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde“ bekannt zu machen.

Der Vorentwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB elektronisch auf der Internetseite der Stadt Sonnewalde unter https://www.stadt-sonnewalde.de/seite/324452/laufende-planverfahren.html sowie auf dem Landesportal für die Bauleitplanung unter https://uvp-verbund.de/bb der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Sonnewalde, den 02.04.2024

F. Freitag
Bürgermeister