Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat die von ihm mit Bescheid vom 16. Januar 2024 kommunalaufsichtlich genehmigte Achte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg am 14. Februar 2024 im Amtsblatt für Brandenburg, 2024, Nr. 6, Seite 87, öffentlich bekannt gemacht. (Hinweis im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)).
Die Achte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes ist am 15. Februar 2024 in Kraft getreten.