Titel Logo
Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

Die Stadt Sonnewalde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Leiter (m/w/d) - Kämmerei

Die Position umfasst die Leitung der Bereiche Kasse, Steuern, Kommunalabgaben und beinhaltet Aufgaben der allgemeinen Finanzwirtschaft.

Es erwarten Sie unter anderem folgende Aufgaben:

  • Führung, Organisation und Weiterentwicklung des Fachbereichs Kämmerei
  • Vorbereitung der Einführung und Umsetzung des § 2b UStG
  • Aufstellung des Haushaltsplans, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses sowie die Haushaltsüberwachung
  • Er- und Überarbeitung von Richtlinien und Dienstanweisungen innerhalb der Kämmerei
  • Vermögens- und Schuldenverwaltung
  • Koordination der Finanz- und Anlagenbuchhaltung
  • Bearbeitung finanzieller Zuwendungen nach dem BbgFAG
  • Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Gremien
  • Erstellung von Beschlussvorlagen und Satzungen des Fachbereichs sowie deren Präsentation in den entsprechenden Sitzungen der politischen Gremien
  • Erstellen von Statistiken

Die Änderung der Aufgabenbereiche bzw. die Übertragung weiterer Aufgabenbereiche behalten wir uns vor.

Ihr Profil zeichnet sich aus durch:

  • ein/e abgeschlossene/s Ausbildung/Studium für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. Angestelltenlehrgang II, eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Bilanzbuchhaltung mit einschlägiger Berufserfahrung oder gleichwertig
  • aktuelle und umfassende Fachkenntnisse sowie mehrjährige praktische Erfahrungen in der kaufmännischen Buchführung sowie in der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • möglichst Kenntnisse im Kommunalrecht (einschließlich Doppik, Gebühren- und Abgabenrecht)
  • Führungserfahrung wünschenswert
  • gutes Organisationsgeschick sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
  • eine wirtschaftliche Denk- und Handlungsweise
  • ausgeprägte Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit
  • hohe Leistungsbereitschaft sowie die Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall selbstständig, gründlich und zielorientiert zu arbeiten
  • gutes Urteilsvermögen verbunden mit Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft
  • fundierte Anwenderkenntnisse der IT-Standardanwendungen (MS Office, Excel) sowie Erfahrungen im Umgang mit Finanzsoftware
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum selbstständigen Führen von Dienstfahrzeugen

Wir bieten Ihnen ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Tätigkeitsfeld. Die Arbeitszeit erfolgt im Rahmen einer unbefristeten Vollzeitanstellung mit 39 Wochenstunden in familienfreundlicher Gleitzeit. Eine Beschäftigung in vollzeitnaher Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Bundesgleichstellungsgesetz, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen.

Diese senden Sie bitte bis zum 02. Mai 2024 per Mail (als eine zusammenhängende pdf-Datei) an sekretariat-bgm@stadt-sonnewalde.de oder per Post an:

Stadt Sonnewalde

Bürgermeister

Kennwort: Stellenausschreibung Leiter*in Kämmerei

Schulstraße 3

03249 Sonnewalde

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie bitte keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Alle, mit dieser Bewerbung, zusammenhängenden anfallenden Kosten (z.B. Reisekosten, Kosten für Nachweise) werden nicht erstattet.