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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Sonnewalde
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3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde

Auf der Grundlage der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S., ber. [Nr. 38]) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (GVBl.I/25, [Nr. 27], S.1), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde in ihrer Sitzung am 25. März 2026 folgende 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde vom 24. April 2019, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde Nr. 06/2019 vom 22. Mai 2019, die zuletzt durch die 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde vom 26. Oktober 2022, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde Nr. 11/2022 vom 16. November 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

§ 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

a.

Abs. 2 Buchstabe b) wird „§ 62 Abs. 3 BbgKVerf" geändert und ersetzt durch „§ 61 Abs. 3 BbgKVerf"

 

2.

§ 8 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 werden wie folgt geändert:

 

a.

Satz 1: „§ 43 Abs. 1 BbgKVerf" wird ersetzt durch „§ 44 Abs. 1 BbgKVerf"

 

b.

Satz 2: „§ 43 Abs. 2 Satz erster Halbsatz BbgKVerf" wird ersetzt durch „§ 44 Abs. 2 Satz 1"

3.

§ 9 wird wie folgt geändert:

 

a.

§ 9 Satz 3 wird gestrichen

4.

§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

a.

Buchstabe „e)" wird gestrichen und durch die Formulierungen unter Buchstaben „g)" ersetzt

 

b.

Buchstabe „g)" wird in „e)" geändert

5.

§ 12 Seniorenbeauftragter wird wie folgt geändert:

 

a.

„(§ 19 Abs. 3 BbgKVerf)" wird geändert und durch „(§ 17 BbgKVerf)" ersetzt

 

b.

Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen

6.

§ 13 Abs. 1 und 3 werden wie folgt geändert:

 

a.

Abs. 1 Nr. 1 „(§ 14 BbgKVerf)" wird ersetzt durch „(§ 13 BbgKVerf)"

 

b.

Abs. 1 Nr. 4 „(§ 16 BbgKVerf)" wird ersetzt durch „(§ 14 BbgKVerf)"

 

c.

Abs. 3 „(§§ 18 a Abs. 3 i.V.m. 18 Abs. 3 BbgKVerf)" wird ersetzt durch „(§§ 19 und 18 Abs. 3 BbgKVerf)"

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sonnewalde vom 25. März 2026 tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sonnewalde, den 26. März 2026

 

 

 
Felix Freitag
Bürgermeister