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Amtsblatt für die Stadt Sonnewalde
Ausgabe 5/2025
Stadtnachrichten
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Information des Ordnungsamtes

Die Parkplatzsituation auf dem Markt in Sonnewalde ist unbefriedigend. Bei ansonsten kostenlosen und unbefristeten Parkplätzen besteht vor der Fleischerei Röhnert derzeit von Montag bis Freitag von 6 - 18 Uhr eine zeitlich begrenzte Höchstparkdauer von 1 Stunde, auf der gegenüberliegenden Seite temporär eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. Direkt vor der Bäckerei Bubner gibt es darüberhinaus einen Bereich, in dem das Verkehrsschild "absolutes Halteverbot" (Zeichen 283) aufgestellt ist.

Regelmäßige Begehungen durch das Ordnungsamt haben permanente Verstöße gegen die verkehrsrechtlichen Anordnungen ergeben. Im Bereich der zeitlich begrenzten Parkdauer stehen Kraftfahrzeuge mehrere Stunden oder sogar ganztägig. Oft wird erst gar keine Parkscheibe eingelegt. Es wurden auch Fahrzeuge festgestellt, die unzulässiger Weise im absoluten Halteverbot geparkt haben. Seitens des Ordnungsamtes werden zukünftig wieder Kontrollen im Bereich des Marktes stattfinden. Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. das Parken ohne Parkscheibe nach der aktuellen Bußgeldkatalogverordnung mit Verwarngeldern von 20 € bis 40 € geahndet werden kann. Das Parken im absoluten Halteverbot ist noch höher sanktioniert.

Es wird daher darauf hingewiesen, bei längerer Parkzeit das Fahrzeug auf die vorhandenen unbefristeten Parkplätze zu stellen oder aber die vorgeschriebene Parkscheibe einzulegen und auf die Höchstparkdauer zu achten.

Wilke
Leiter Ordnungsamt