Beschluss 19/2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde bestätigt die bestehende „Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde und für die Ortsbeiräte der Ortsteile der Stadt“ vom 27.02.2020.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 11, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 1
Beschluss 20a/2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Beschaffung eines kommunalen Nutzfahrzeuges und ermächtigt den Bürgermeister, mit dem Bieter 1 einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 3, Dagegen: 9, Stimmenthaltung: 0
Beschluss 20b/2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Beschaffung eines kommunalen Nutzfahrzeugs und ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Kaufvertrages und beauftragt ihn, bis zum 24.06.2026 eine Nachtragssatzung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 9, Dagegen: 3, Stimmenthaltung: 0
| Beschluss 21/2026 | |
| Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt: | |
| 1. | Die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für eine PV-Freiflächenanlage mit Batteriespeicher in der Gemarkung Münchhausen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll auf Grundlage von § 2 Abs. 1 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB aufgestellt werden. |
| 2. | Ziel der Planaufstellung ist die bauplanungsrechtliche Zulassungsfähigkeit und Zulassung des Baus und Betriebs einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher in der Gemarkung Münchhausen. Von der Planung sind technische Nebenanlagen sowie notwendige Infrastruktur eingeschlossen. Ebenso die Regelungen von ökologischen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen in der gesamten Planfläche. |
| 3. | Die geplante Vorhabenfläche befindet sich zwischen der Stadt Finsterwalde und dem Ortsteil Münchhausen der Stadt Sonnewalde in der Gemarkung Münchhausen, Flur 2 mit den Flurstücken 83, 84, 85, 87/1, 87/2, 89, 90, 91, 208, 209. Die Vorhabenfläche umfasst ca. 29 ha, auf denen ca. 35 MWp Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden kann. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zu diesem Aufstellungsverfahren zu veranlassen. Insbesondere wird der Bürgermeister beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem der Vorhabenträgerin gemäß § 11 BauGB zu verhandeln. Die Übernahme der Folgekosten durch die Vorhabenträgerin ist im Durchführungsvertrag zu regeln. |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 10, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
v. Abstimmung ausgeschlossen lt. § 22 der BbgKVerf: 2
Beschluss 22/2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Entbehrlichkeit der Fläche der Flurstücke 439, 440, 441, Flur 2, Gemarkung Sonnewalde.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 11, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 1
Beschluss 23/2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Sonnewalde beschließt die Entbehrlichkeit des Flurstückes 360 und einer Teilfläche des Flurstückes 547, Flur 1, Gemarkung Breitenau.
Abstimmungsergebnis
Anwesend: 12, Dafür: 11, Dagegen: 0, Stimmenthaltung: 1